EStDV 1955 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9a EStDV 1955Anschaffung, HerstellungEinkommensteuer-Durchführungsverordnung · - § 9§ 10 Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.