EStG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 102 EStGAnspruchsberechtigungEinkommensteuergesetz · XIII. § 101§ 103 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiAnspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.