§ 1 HöMietV SLHöchstmietenverordnung nach § 7k des Einkommensteuergesetzes Vom 16. April 1991Zitatstelle…Höchstmiete nach § 7k Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 bei der Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen nach § 7k EStG 1990 beträgt im Saarland 3,48 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich.Höchstmietenverordnung nach § 7k des Einkommensteuergesetzes Vom 16. April 1991
§ 14d BerlinFG 1990Gesetz zur Förderung der Berliner WirtschaftErhöhte Absetzungen für Wohnungen mit SozialbindungZitatstelle…Berlin (West) belegenen Wohnungen, die vor dem 1. Januar 1993 fertiggestellt worden sind, ist § 7k des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Steuerpflichtige abweichend von § 14aGesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft
§ 57 EStGEinkommensteuergesetzBesondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit DeutschlandsZitatstelleDie §§ 7c, 7f, 7g, 7k und 10e dieses Gesetzes, die §§ 76, 78, 82a und 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung…Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands