Höchstmietenverordnung nach § 7k des Einkommensteuergesetzes Vom 16. April 1991
Die Höchstmiete nach § 7k Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 bei der Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen nach § 7k EStG 1990 beträgt im Saarland 3,48 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich.
§ 1 HöMietV SL
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