EStSchlEV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 EStSchlEVRundung der SchlüsselzahlenVerordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 § 2§ 4 Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden. § 2§ 4