§ 2 UStZustVVerordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 5 Abs. 1 EStSchlEVVerordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
§ 2 EStG§ 7dZustV SLVerordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7d Abs. 2 Ziffer 2 des Einkommensteuergesetzes Vom 26. November 1975
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 EStG§ 7kZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit zur Erteilung von Bescheinigungen nach § 7k des Einkommensteuergesetzes Vom 9. April 1991
Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 1. März 1989 in Kraft.
§ 2 AusgStGZustV SLVerordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Ausgangsstoffgesetz Vom 13. Oktober 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.