§ 332 Abs. 4i VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Ordnungswidrig handelt, wer im Anwendungsbereich dieses Gesetzes gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 FuttMV 1981Futtermittelverordnung
entgegen Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, b oder c eine dort genannte Anforderung nicht gewährleistet,
§ 82 Abs. 1 Nr. 10 AWVAußenwirtschaftsverordnung
entgegen Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 in der Fassung vom 24. März 2025 einer dort genannten Forderung oder einem dort genannten Anspruch…
§ 18 Abs. 2 EBewMGGesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig