EuAbgG — InhaltsübersichtGesetz§ 14 EuAbgG(weggefallen)Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland · Fünfter AbschnittSchlußformel Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).Schlußformel