Art. 49 Abs. 1 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben…
Art 47 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben,…
Art. 83 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Abgeordnete sind berechtigt, über Personen, die ihnen oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst, das…
Art. 56 Abs. 3 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, sind die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Schriftstücken und anderen Informationsträgern unzulässig.
§ 53 Abs. 1 Nr. 4 StPOStrafprozeßordnung
Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesversammlung, des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landtages über Personen,…