Art 47 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben,…
Art. 56 Abs. 1 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Abgeordneten können über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben, sowie über…
§ 6 EuAbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder oder denen sie in dieser Eigenschaft…
§ 53 Abs. 1 Nr. 4 StPOStrafprozeßordnung
Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesversammlung, des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landtages über Personen,…
§ 4b Abs. 3 SN-9477Abgeordnetengesetz
Die Anzeigepflicht nach Absatz 2 umfasst nicht die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die das Mitglied des Landtages gesetzliche…