Gesetzgeltende Fassung
§ 15 EUBeitrG
Verjährung
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union · Abschitt 4