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Verordnung über die Bestimmung der Zentralstellen betreffend Zustellungen und Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen in den EU-Mitgliedstaaten Vom 16. Dezember 2003
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.