EuFernsAbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 EuFernsAbkGGesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen Art 3Art 5 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 3Art 5