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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen nach seinem Artikel 29 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, wird vom Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt bekannt gegeben.4