Eingangsformel EuLabMolBioVorRVAuf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der…
§ 2 EuLabMolBioVorRVDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 des Gesetzes vom 22.…
Art. 13 Abs. 2 32014D0075BESCHLUSS 2014/75/GASP DES RATES vom 10. Februar 2014 über das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien
Die Vorrechte und Befreiungen des Instituts sind in dem Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union geregelt, das dem EUV und…
Art. 17 32006R1922Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften findet auf das Institut Anwendung.
§ 1 EuAstroOrgVorRProtVVerordnung zu dem Protokoll vom 12. Juli 1974 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre
Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre, errichtet auf Grund…