Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel EULAKStiftAbkV
Schlussformel EULAKStiftAbkVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen