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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die in Artikel 5 des Protokolls vorgesehenen Steuer- und Zollbestimmungen sind mit Wirkung vom 19. Juni 1986 anzuwenden. Soweit das Protokoll in Bezug auf Steuern für die Zeit vor Inkrafttreten dieser Verordnung anzuwenden ist, sind bereits ergangene Steuerfestsetzungen aufzuheben oder zu ändern.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 11. Dezember…
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 23 oder 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag der Unterzeichnung des Protokolls.…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.