Art. 58 32018R1726
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 11. Dezember 2018 . Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe x, Artikel 24 Absatz 3 Buchstaben h und i und Artikel 50 Absatz 5 dieser Verordnung, soweit sie sich auf die EUStA beziehen, und Artikel 50 Absatz 1 dieser Verordnung, insoweit er sich auf die Verordnung (EU) 2017/1939 bezieht, gelten ab dem im Beschluss der Kommission gemäß Artikel 120 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939 festgelegten Zeitpunkt.