§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EUObstGemüseDVAnwendungsbereich, Zuständigkeit, Betriebssitz
für die Anerkennung gemeinnütziger Einrichtungen oder wohltätiger Stiftungen nach Artikel 103d Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates…
Art. 1 Nr. 1 32023D0510BESCHLUSS (GASP) 2023/510 DES RATES vom 7. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
In Artikel 5 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „s) den im Anhang aufgeführten gemeinnützigen Einrichtungen.“.
§ 3 Abs. 2 SächsInsOAGSächsisches Ausführungsgesetz zu § 305 Insolvenzordnung
Anerkennungsfähig sind nur gemeinnützige Träger, insbesondere Organisationen und Stellen, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören,…