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Haben die Europäischen Schulen Gegenstände erworben oder sonstige Leistungen in Anspruch genommen, die ausschließlich für ihren satzungsgemäßen Bedarf bestimmt sind, so vergütet das Bundeszentralamt für Steuern die ihnen hierfür von dem Unternehmer nach § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellte und von ihnen bezahlte Umsatzsteuer auf Antrag aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer, wenn der Steuerbetrag im Einzelfall 50 Deutsche Mark übersteigt. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.
Die Vergütung nach Absatz 1 wird nur gewährt, soweit die anderen Mitgliedstaaten den in ihrem Gebiet ansässigen Europäischen Schulen eine entsprechende Steuerentlastung gewähren.
Die Vergütung ist unter Beifügung der in Betracht kommenden Rechnungen für jede Schule gesondert beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Der Antrag ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres einzureichen, das dem Jahr des Umsatzes folgt. Er soll alle Vergütungsansprüche eines Abrechnungszeitraums, der mindestens ein Kalendervierteljahr beträgt, umfassen. Dem Antragsteller ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen, wenn dem Antrag nicht entsprochen wird.
Mindert sich der Steuerbetrag, hat der Antragsteller das Bundeszentralamt für Steuern unverzüglich zu unterrichten. Der zuviel erhaltene Vergütungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Minderung zurückzuzahlen. Er kann mit den Vergütungsansprüchen auf Grund eines in diesem Zeitraum abgegebenen Antrags verrechnet werden.
Die Vergütung an eine in Absatz 2 Nummer 2 bezeichnete Einrichtung setzt voraus, dass die Leistung Soweit die Voraussetzungen nach Antragstellung wegfallen, ist…
Ein im Inland ansässiger Unternehmer, der Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen entsprechend der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur…
Die Vergütung ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, zu beantragen. Der Unternehmer hat die…
Die Vergütung ist binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, zu beantragen. Der Unternehmer hat die…
Nach endgültiger Festsetzung des Zuschusses unter Abzug der Eigenleistung und Bekanntgabe an den Schulträger erfolgt der Ausgleich der vorläufigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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