§ 6 EinhVAusführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft.
§ 6 RAV 1993Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1993 und zur sechsten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.
Art. 3 32006R1933Diese Verordnung tritt am 21. Juni 2007 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Art. 9 31993R0315Diese Verordnung tritt am 1. März 1993 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
§ 9 EÜGVVerordnung zum Eignungsübungsgesetz
Diese Verordnung tritt am 26. Januar 1956 in Kraft.