§ 10 Abs. 1 DBVVerordnung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen
Die erste Bewilligung von Zuschüssen nach dieser Verordnung erfolgt zum 1. Januar 2026.
Art. 5 Abs. 2 32020D0901BESCHLUSS (GASP) 2020/901 DES RATES vom 29. Juni 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Annahme…
Art. 3 Abs. 3 32021D1210BESCHLUSS (EU) 2021/1210 DES RATES vom 22. Juli 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Jahr 2021
Die Ausgaben für Maßnahmen, deren Durchführung im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme genehmigt wurde, kommen für eine Finanzierung in Betracht, die ab dem 1.…
Art. 5 Abs. 2 32016D0051BESCHLUSS (GASP) 2016/51 DES RATES vom 18. Januar 2016 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung oder sechs Monate nach dem…