EuTerrorÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 3 EuTerrorÜbkGGesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus Art 2Art 4 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 2Art 4