Art. 1 Abs. 2 32026R1184VERORDNUNG (EU) 2026/1184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung gilt für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur im inländischen und grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr gemäß Artikel 1 Absatz 2 der…
Art. 2 Abs. 1 32016L0798RICHTLINIE (EU) 2016/798 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie gilt für das Eisenbahnsystem in den Mitgliedstaaten, das in Teilsysteme für strukturelle und funktionelle Bereiche untergliedert werden kann.…
§ 1 Abs. 1 EBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Diese Verordnung gilt für regelspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen…
§ 1 Abs. 3 EIGVVerordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
Diese Verordnung gilt für das regelspurige Eisenbahnsystem im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes.
§ 2 Nr. 2 ESiVVerordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems
„Sicherheitsvorschriften“ alle verbindlichen Vorschriften, die Anforderungen zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit enthalten und die für mehr als…