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Den folgenden in Brüssel am 19. Dezember 1988 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokollen wird zugestimmt: Die Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.
dem Ersten Protokoll betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (BGBl. 1986 II S. 809) durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Erstes Protokoll);
dem Zweiten Protokoll zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Zweites Protokoll).
Dem in Luxemburg am 3. Juni 1971 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968…
Die Republik Bulgarien und Rumänien sollten dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche…
Artikel 2 Buchstabe a des Ersten Protokolls von 1988 über die Auslegung des Übereinkommens von 1980 durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird…
Der Tag, an dem das Erste Protokoll nach seinem Artikel 6, und der Tag, an dem das Zweite Protokoll nach seinem Artikel 3 für die Bundesrepublik Deutschland in…
Dem in Brüssel am 29. November 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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