Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Republik Bulgarien und Rumänien sollten dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der durch das Übereinkommen vom 14. April 2005 geänderten Fassung beitreten. Hierzu sollte dieses Übereinkommen in die Liste des Anhangs I der Beitrittsakte von 2005 aufgenommen werden —
Die Mitgliedstaaten haben am 14. April 2005 ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte, geändert durch den Beschluss…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte von 2005 aufgeführten Übereinkommen und…
Dem Anhang I Nummer 1 der Beitrittsakte von 2005 wird folgender Gedankenstrich angefügt: „— Übereinkommen vom 14. April 2005 über den Beitritt der Tschechischen…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, im Anhang I aufgeführten…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, in Anhang I der Beitrittsakte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.