§ 53 BWahlGBundeswahlgesetz
Ausschlüsse vom Wahlrecht und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung…
§ 78 Abs. 2 EuWOEuropawahlordnung
Hinsichtlich der im Wählerverzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten werden das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 und das Recht auf Einschränkung der…
Art. 1 Nr. 17 Buchst. a SN-3390Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und des Sächsischen Datenschutzgesetzes
Dem Absatz 1 werden folgende Sätze 4 und 5 angefügt: „Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. Bei Wahlen und Abstimmungen,…
Art. 1 Nr. 16 SN-2499Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
„1. für die Mitwirkung bei der Durchführung von allgemeinen Wahlen und allgemeinen Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren die Tatsache, dass der Betroffene a)…
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BMGBundesmeldegesetz
von der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,