Vertrag der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche der Pfalz mit dem Saarland über die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für das Fach Evangelische Religion und über die Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland
Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen ausgetauscht werden. Er tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Art. 10 EvRelLehrVtr SL
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