Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit In-Kraft-Treten des vorliegenden Vertrages wird der Vertrag zwischen dem Saarland und der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 30. November/5. Dezember 1967 aufgehoben. Zusatzprotokoll Zusatzprotokoll zum Vertrag der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche der Pfalz mit dem Saarland über die Aus- und Fortbildung für das Fach Evangelische Religion und über die Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tag geschlossenen Vertrages sind folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben worden, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden:
Zu Artikel 1 Absatz 1
Es besteht Einvernehmen darüber, dass eine Änderung des Status der Fachrichtung Evangelische Theologie im Rahmen der Gliederung der Universität des Saarlandes einer Vereinbarung der Vertragschließenden bedarf.
Zu Artikel 1 Absatz 2
Andere als die derzeit geltenden Abschlüsse in der Fachrichtung Evangelische Theologie sollen nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung der Vertragsparteien ermöglicht werden.
Zu Artikel 2
Es besteht Einvernehmen darüber, dass das Lehrangebot in der Fachrichtung Evangelische Theologie nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen insbesondere folgende Fächer umfasst: