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Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird ermächtigt, das Nähere zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Vorschriften zu erlassen
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Vorschriften zu erlassen
Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 6 werden vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und…
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch Rechtsverordnungen Vorschriften zur…
Zuständige Behörde für den Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.