Art. 1 Abs. 7 SN-21527Zweiunddreißigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Sächsischen E-Justizverordnung
Die in Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 genannten Verwaltungsvorschriften sind im Sächsischen Justizministerialblatt zu…
Art. 4 Nr. 8 Buchst. e SächsAufbauGSächsisches Aufbaubeschleunigungsgesetz
Absatz 8 (neu) wird wie folgt gefaßt: „(8) Die Rechtsverordnungen werden von der sie erlassenden Stelle ausgefertigt. In den Fällen des § 50 Abs. 1 Nr. 1 sind…
Art. 1 Abs. 4 SN-21451Einunddreißigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Sächsischen E-Justizverordnung
Die in Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 genannten Verwaltungsvorschriften sind im Sächsischen Justizministerialblatt zu veröffentlichen.“
Art. 1 Nr. 1 Buchst. b SN-19515Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Nach der Angabe zu § 36a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 36b Veröffentlichung von Informationen“.