EWGBauartGenV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 EWGBauartGenVInkrafttretenVerordnung über EWG-Bauartgenehmigungen für Kontrollgeräte und Schaublätter § 2Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlußformel