Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung Vom 23. Mai 1995
Zuständige Behörde für die Zulassung von Umweltgutachtern und für die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte ist das Ministerium für Umwelt.
§ 1 EWGGEmUmwVZustV SL
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