§ 38 Abs. 1 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen.
§ 27 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall…
Art. 15 Abs. 2 32009D1011BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES VON EUROPOL vom 4. Juni 2009 über die Regeln für die Auswahl des Direktors und der stellvertretenden Direktoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Entlassung (2009/1011/JI)
Der Rat kann den Direktor oder einen stellvertretenden Direktor auf Ersuchen des Verwaltungsrats fristlos entlassen, wenn die Bedingungen des Artikels 48…
§ 22 Abs. 4 SCEAGGesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
Geschäftsführende Direktoren können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrats mit einfacher Mehrheit abberufen werden, sofern die Satzung nichts anderes…
§ 40 Abs. 5 SEAGGesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Geschäftsführende Direktoren können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrats abberufen werden, sofern die Satzung nichts anderes regelt. Für die Ansprüche…