§ 13 Abs. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Die Festsetzung der Einwegkunststoffabgabe erfolgt jährlich durch einen Abgabebescheid des Umweltbundesamtes. Die Einwegkunststoffabgabe berechnet sich aus der…
§ 12 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach Anlage 1 entrichten jährlich eine Sonderabgabe zur Erstattung der Kosten nach Anlage 2…
§ 14 Abs. 2 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Bei der Festlegung der Abgabesätze sind das Kostendeckungsgebot, das Kostenüberschreitungsverbot, der Grundsatz der Kosteneffizienz und das Transparenzgebot zu…
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bei der Überprüfung und Anpassung der Abgabesätze nach § 14 Absatz 3…
§ 4 Abs. 1 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Das Umweltbundesamt verwaltet den Einwegkunststofffonds. Der Einwegkunststofffonds dient der Abwicklung der Erstattung der in § 3 Nummer 12 bis 16 genannten…