Anlage 2 StromPBGGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2542 - 2543)
§ 27 Abs. 1 Nr. 1 EWPBGMissbrauchsverbot
marktbasierten Preisen und Kosten, insbesondere aus vor dem 25. November 2022 geschlossenen Beschaffungsverträgen, oder
§ 2 Nr. 4 Buchst. e EWPBGBegriffsbestimmungen
Billigkeitsleistungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären…
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EWPBGVerfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenze, Einzelnotifizierung
nach § 9 Absatz 4 des Strompreisbremsegesetzes oder § 18 Absatz 4 dieses Gesetzes besonders betroffen von hohen Energiepreisen ist,
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EWPBGHöchstgrenzen
bei Letztverbrauchern oder Kunden, deren besondere Betroffenheit von den hohen Energiepreisen von der Prüfbehörde nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a…