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Für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer ist abweichend von der Bezirksgliederung des § 2 das Finanzamt Köln-Altstadt zuständig für die Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die nach § 34 des Rennwett- und Lotteriegesetzes durchzuführende Zerlegung des Gesamtaufkommens der Lotteriesteuer ist die Landesfinanzbehörde der Freien…
Ergibt sich nach § 25 Satz 1 und 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes keine örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung, ist das Finanzamt Frankfurt am Main IV…
Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerschuldner der Rennwettsteuer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung…
Ist der Veranstalter der Rennwette eine juristische Person oder Personenvereinigung, ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die…
Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Veranstalter der Sportwette seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder…
Für das Zuweisungsverfahren nach § 7 des Rennwett- und Lotteriegesetzes und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 und 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.