Verordnung über die Eingliederung des Finanzamts Blieskastel in das Finanzamt Homburg Vom 6. Juni 1995
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wird das Finanzamt Blieskastel in das Finanzamt Homburg eingegliedert. Gleichzeitig gehen die Zuständigkeiten des Finanzamts Blieskastel auf das Finanzamt Homburg über.
§ 1 FaBliesEinglV SL
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