Verordnung über die Eingliederung von Finanzämtern Vom 14. September 2005
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 wird das Finanzamt St. Ingbert in das Finanzamt Homburg eingegliedert. Zu diesem Zeitpunkt gehen die Zuständigkeiten des Finanzamtes St. Ingbert auf das Finanzamt Homburg über.
§ 1 FinAEinglV SL
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