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Die Schulaufsichtsbehörde legt die Termine des theoretischen Teils der Ausbildung fest.
Der theoretische Teil der Ausbildung zur Fachlehrkraft für die Fachpraxis umfasst
Grundlagen der Pädagogik und der pädagogischen Psychologie,
Berufsfelddidaktik und
Grundlagen des Rechts in den Bereichen Schulrecht, Dienstrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht sowie Berufsbildungs- und Arbeitsrecht.
Der theoretische Teil der Ausbildung zur Fachlehrkraft für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst
Grundlagen der Förderpädagogik und der pädagogischen Psychologie,
Grundlagen der förderpädagogischen Arbeit, Lehren und Lernen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Förderdiagnostik und multiprofessionelle Zusammenarbeit sowie
Grundlagen des Rechts in den Bereichen Schulrecht, Sozialrecht, Dienstrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht.
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