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Innerhalb der Fachlehrgänge erfolgt die Ausbildung in den Lehrgebieten Sozialrecht, Allgemeines Recht, Staatliche und Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungslehre.
Die dazugehörigen Lehrfächer mit den jeweiligen Schwerpunkten sind im fachtheoretischen Teil des Ausbildungsplans aufzuführen.
Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete:
Die Lehrgebiete der fachtheoretischen Ausbildung sind:
Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Fachgebiete:
Grundlagen des Rechts in den Bereichen Schulrecht, Sozialrecht, Dienstrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht.
Die fachtheoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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