Anlage 2 FahrlG2018DV(zu § 3) Unterrichtsräume
Die Anforderungen an die Unterrichtsräume nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 des Fahrlehrergesetzes und nach § 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz sind…
§ 37 Abs. 1 Nr. 4 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
der Fahrlehrerausbildungsstätte der erforderliche Unterrichtsraum und die erforderlichen Lehrmittel und Lehrfahrzeuge zur Verfügung stehen,
§ 40 Abs. 1 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Der Inhaber oder die für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellte Person hat dafür zu sorgen, dass die Ausbildung die für…
§ 38 Abs. 1 Nr. 3 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung,
§ 18 Abs. 1 Nr. 6 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten…