§ 11 Abs. 1 GesFBerWeitBDV SLVerordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe - Vom 27. September 2005*
Tritt die zu prüfende Person nach seiner Zulassung von der Prüfung oder einem Teil der Prüfung zurück, so hat sie seinen Grund für seinen Rücktritt unverzüglich…
§ 23 Abs. 3 LPOIIReal/GesV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen (LPO II - Realschulen und Gesamtschulen) Vom 27. Januar 2012*
Der Prüfling kann aus schwerwiegenden Gründen unverzüglich den Rücktritt vom Prüfungsverfahren beantragen. Über den Antrag entscheidet das Staatliche…
§ 23 Abs. 3 LPOIIHaupt/GesV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen (LPO II - Hauptschulen und Gesamtschulen) Vom 27. Januar 2012*
Der Prüfling kann aus schwerwiegenden Gründen unverzüglich die Genehmigung des Rücktritts vom Prüfungsverfahren beantragen. Über den Antrag entscheidet das…
§ 39 Abs. 3 LPO II - BSVerordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012*
Der Prüfling kann aus schwerwiegenden Gründen unverzüglich die Genehmigung des Rücktritts vom Prüfungsverfahren beantragen. Über den Antrag entscheidet das…
§ 23 Abs. 3 LPOIIGym/GemV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LPO II - Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) Vom 22. Januar 2013*
Der Prüfling kann aus schwerwiegenden Gründen unverzüglich die Genehmigung des Rücktritts vom Prüfungsverfahren beantragen. Über den Antrag entscheidet das…