§ 5 Abs. 1 Nr. 1 FahrschAusbO 2012Praktischer Unterricht
die Unterweisung nach Absatz 5,
Anlage 7 FahrschAusbO 2012(zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2707)
§ 5a Abs. 2 FahrschAusbO 2012Praktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 17a der Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 und Absatz 8 und 11 gilt entsprechend.
Anlage 1 FahrschAusbO 2012(zu § 4) Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1322 - 1323; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)