Anlage 7 Nr. 2.1.4.4 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Bei den Klassen BE, C1E, DE und D1E zusätzlich bei Klasse C1E Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben bei Klasse C1E: zwei.Summe der zu fahrenden…
§ 17 Abs. 2 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt. Im Übrigen ist § 1 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Die Fahrlehrerlaubnisklasse CE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T.
§ 4 Abs. 2 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Der Nachweis nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 kann auch durch einen Führerschein mit den gültigen und nach dem 31. Dezember 1998 erworbenen Fahrerlaubnisklassen…