§ 6 Abs. 1 ZHG§10PrOPrüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Die Prüfung ist an dem Lehrinstitut abzulegen, an dem die Ausbildung des Prüflings beendet worden ist. Sie darf nur vor dem Prüfungsausschuß fortgesetzt oder…
§ 9 FahrlPrüfVFahrlehrer-Prüfungsverordnung
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Fahrlehreranwärter oder Bewerber. Es kann diese…
§ 17 Abs. 3 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner…
§ 6 Abs. 2 BMVgVFAPrVVerordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Die zuständige Stelle gibt den Ausbildenden die Prüfungstermine, den Prüfungsort und die Anmeldefristen mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist in…
§ 7 Abs. 2 EPSPVVerordnung über die Prüfung zum Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich
Der Leiter der Prüfungskommission setzt im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedern der Prüfungskommission die Prüfungstermine und -orte fest und gibt diese…