Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Verfahren in Ehesachen wird durch Einreichung einer Antragsschrift anhängig. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Klageschrift gelten entsprechend.
Das Verfahren wird durch den Antrag eines Ehegatten eingeleitet.
Die Antragsschrift muss enthalten:
In Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen soll die Antragsschrift erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden.…
Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet.
In Ehesachen sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über nicht anzuwenden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.