FamFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 196 FamFGUnzulässigkeit der VerbindungGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit · Buch 2, Abschnitt 5 § 195§ 196a Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.