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Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden.
Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, um erhebliche…
Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, um erhebliche…
Die Mitgliedstaaten können vorübergehend von der Anwendung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Rechte abweichen, wenn dies angesichts der besonderen Umstände…
Die Auskunftserteilung und die Unterrichtung unterbleiben, soweit und deswegen das Interesse der betroffenen Person an der Auskunftserteilung oder Unterrichtung…
Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 kann bei Gefahr in Verzug von den Vorgaben gemäß Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 und 4 abgesehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.