§ 7 Abs. 1 FSAVVerordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 2 ZinsSatzVVerordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 32 Abs. 1 FöSVOVerordnung - Schulordnung - für die Förderschulen (Förderschulverordnung - FöSVO) Vom 16. Juni 2026*)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
§ 2 FIDEVerzVVerordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhandlungen, die in das Aktennachweissystem für Zollzwecke aufgenommen werden sollen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 1 SächsVFAVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft.